Wenn der Tod eintritt
Wenn der Tod zu Hause eintritt, ist es notwendig, eine Ärztin oder einen Arzt zu rufen, damit ein Totenschein ausgestellt wird. Der Leichnam darf nach Eintritt des Todes bis zu 36 Stunden im Hause bleiben, dabei sind gewisse Hygienemaßnahmen zu treffen. Bestattungsunternehmen helfen dabei, den Verstorbenen oder die Verstorbene entsprechend herzurichten.Viele Krankenhäuser und Pflegeheime haben besondere Räume, in denen Verstorbene aufgebahrt werden können. Eine geeignete Umgebung hilft Ihnen, auf Ihre Weise Abschied zu nehmen. Auch bietet sie die Möglichkeit, dass daran Angehörige teilnehmen können, die von weit her kommen.
Sie können am Sterbebett ein Gebet sprechen, etwa ein gemeinsames Vaterunser, und in aller Stille gedenken.
Meist ist es möglich, Kerzen bei dem verstorbenen Menschen aufzustellen.
Blumen, ein Kreuz oder ein anderer Gegenstand, der für sie oder ihn eine Bedeutung hatte, können in die Hände oder auf die Brust des verstorbenen Menschen gelegt werden.
Wenn Sie dies wünschen, kommen die Pfarrerin oder der Pfarrer nach Möglichkeit umgehend ans Sterbebett. Sie können sie bitten, eine Aussegnung vorzunehmen. Die ursprüngliche Bedeutung der Aussegnung geht zurück auf Zeiten, in denen die Menschen meist zu Hause starben. Unter geistlichem Beistand nahmen die Hinterbliebenen von dem verstorbenen Menschen Abschied, bevor der Sarg aus dem Haus getragen wurde. Heute findet die Aussegnung oft in Abschiedsräumen statt, wie sie Krankenhäuser oder Pflegeheime zur Verfügung stellen. Gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer lassen Sie den verstorbenen Menschen nicht einfach nur los, sondern übergeben ihn in die fürsorglichen Hände Gottes. Dies geschieht im Gebet und im Segen.


