Checkliste – Ein Mensch ist gestorben: Was ist zu tun?
Der Tod eines Angehörigen bedeutet nicht nur Trauer und Schmerz. Es gibt auch einen erheblichen Organisationsaufwand zu meistern. Die folgende Liste soll Ihnen dabei helfen.Arzt. Stellt den Totenschein aus, der für die Sterbeurkunde notwendig ist. Bei Freitod oder ungeklärtem Unfalltod muss die Polizei informiert werden (übernimmt meist der Arzt).
Bestattunginstitut. Übernimmt die Organisation der Bestattung, Extraleistungen nach Vereinbarung. Hinweis: Gibt es einen Vorsorgevertrag der/des Verstorbenen mit einem bestimmten Institut?
Pfarrerin oder Pfarrer ansprechen. Sie werden in Ihrer Trauer begleitet, die Organisation der Trauerfeier wird abgesprochen. Hinweis: Wenn der bzw. die Verstorbene abgeholt wird, können Sie den Abschied mit einer Aussegnung begleiten lassen. Teilen Sie dies dem Pfarrer/ der Pfarrerin mit.
Friedhofsverwaltung. Bestattungszeitpunkt und Grabkosten abklären (übernimmt in vielen Fällen der Bestatter).
Zeitung. Todesanzeige aufgeben (bei vielen Bestattern als Extraleistung).
Amtsgericht. Erbschein beantragen. Vorzulegen sind: Sterbeurkunde, eventuell das Testament. Falls notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden: Notariatsanschrift inklusive Nummer der Urkundenrolle sowie Beurkundungstag mitteilen.
Arbeitgeber. Über Todesfall informieren, Sterbeurkunde beifügen. Übergabe von persönlichen Sachen regeln..
Banken. Girokonten, Sparbücher, Darlehensverträge usw. abwickeln. Hinweis: Erbschein erforderlich. Gemeinsame Konten oder Verfügungsberechtigungen ermöglichen auch ohne Erbschein einen Zugriff auf Konten, beispielsweise zur Deckung der Beerdigungskosten.
Bausparkassen. Bausparverträge abwickeln. Hinweis: Erbschein erforderlich.
Betriebliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft: bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bestehen eventuell Rentenansprüche.
Blumengeschäft. Kränze, Trauerschmuck (bei vielen Bestattern als Extraleistung).
Druckerei. Danksagungen, Sterbebilder etc. (bei vielen Bestattern als Extraleistung).
Krankenkasse. Abmelden und Sterbegeld beantragen. Hinweis: Sterbeurkunde notwendig, Versicherungsnummer.
Nahe Angehörige und Freunde benachrichtigen.
Rentenversicherung/Versorgungsamt. Eventuell zustehende Hinterbliebenenbezüge beantragen. Notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer.
Hinweis: Fristen beachten – spätestens einen Monat nach dem Tod (übernimmt in manchen Fällen der Bestatter).
Standesamt. Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat. Das ist nicht immer (z.B. bei Unfall) das Standesamt des Wohnortes. Vorzulegen sind: Personalausweis des/der Verstorbenen, Totenschein sowie bei Ledigen Geburts-, bei Verheirateten Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch.
Telefongesellschaft. Telefon ab- oder ummelden, möglicherweise Telefonbucheintrag ändern.
Vereine und Organisationen. Mitgliedschaft kündigen.
Verlage und Zeitungen. Abonnements kündigen.
Vermieter. Mietvertrag kündigen, bzw. als Ehegatte oder Familienangehöriger in das Mietverhältnis eintreten.
Versicherungen. Lebensversicherungen (Mitteilungsfristen beachten – meist 48 Stunden, Versicherungsurkunde vorlegen). Kranken-, Hausrat-, Haftpflicht- sowie andere Versicherungen kündigen. Bei Tod durch Unfall: Gelder von Unfallversicherungen beantragen.
Versorgungsbetriebe. Wasser und Strom abmelden.
Zusatzversorgungskassen, Betriebsrentenkassen, Gewerkschaften. Eventuell zustehende Gelder beantragen. Notwendig: Sterbeurkunde, Personalausweis, Versicherungsnummer – Fristen beachten.
Vorsicht „Bauernfänger“. Keine zweifelhaften Rechnungen bezahlen, die nach Erscheinen der Todesanzeige eintreffen. Gegebenenfalls eine Vertragskopie verlangen. Während der Beerdigungszeit/Trauerfeier möglichst jemand in der Wohnung lassen. Auch Betrüger/Einbrecher lesen Todesanzeigen.


