Patenschaft
Die Patenschaft ist eine Beziehung, die mitwächst.
Genauso wie die Eltern versprechen auch die Patinnen und Paten bei der Taufe, das Kind auf seinem Weg zum Glauben zu begleiten und ihm, unterstützt von der Gemeinde, christliche Werte und Traditionen zu vermitteln. Sie fördern die religiöse Entwicklung des Patenkindes und erzählen von ihren christlichen Erfahrungen, wenn es sie daraufhin befragt. Für das Kind soll der Pate ein Gesprächspartner sein, der es während des Heranwachsens begleitet.
Wer kann Taufpate sein?
Patinnen bzw. Paten sollen konfirmierte Glieder der Kirche sein. Bei auswärtigen Paten wird dies durch einen Patenschein des zuständigen Pfarrers nachgewiesen. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können vom Konfirmationsalter an als Pate zugelassen werden. Anstelle des Patenscheines ist eine Bescheinigung über ihre Kirchenzugehörigkeit vorzulegen. Die zulässigen Kirchen, denen ein Pate für ein evangelisches Kind angehören kann, sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK). PatInnen aus diesen Kirchen sollten unbedingt mit ihrer Kirche sprechen, welche Voraussetzungen dort für eine Patenschaft bestehen.
Wer keiner christlichen Kirche angehört, Mitglied einer Sekte bzw. nichtchristlichen Gemeinschaft ist oder wer das Patenrecht nach der kirchlichen Ordnung verloren hat, kann nicht Pate sein.
Nach dem Taufgottesdienst erhalten die Paten ihren „Patenbrief“. Darin stehen die Namen von Pate und Täufling sowie der Taufspruch.
Die Patenschaft endet mit der Konfirmation des Patenkindes. Bei einem Austritt aus der Kirche erlischt das Patenamt nicht.
Übrigens: Es gehört nicht zur Aufgabe eines Paten, die Erziehung des Kindes zu übernehmen, falls seinen Eltern etwas zustößt. Paten haben in diesem Fall keine Vormundschaftsaufgabe oder Betreuungsrechte.


