Nottaufe

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Wenn für einen Menschen, insbesondere für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer / Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die für ihn Verantwortlichen einverstanden sind. Wenn möglich, soll die Taufe in Gegenwart christlicher Zeugen vollzogen werden. Wer die Nottaufe empfangen hat, ist gültig getauft. Die Nottaufe muss alsbald dem Pfarramt gemeldet werden. Ist trotz aller Bemühungen die Taufe rechtzeitig nicht mehr möglich, dürfen wir dennoch den ungetauft Verstorbenen in Gottes Liebe geborgen wissen.

Taufauftrag:
Christus spricht: Mir ist gegeben alle Macht
im Himmel und auf Erden.
Darum gehet hin und machet zu Jüngern alle Völker:
Taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes
und des Heiligen Geistes und lehret sie halten
alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe ich bin bei euch
alle Tage bis an der Welt Ende (Mt 28,18-20)

Auch folgende kurze Form allein ist möglich:
Wer tauft, spricht (und segnet dabei den Täufling mit dem Zeichen des Kreuzes): Herr Jesus Christus, nimm (Name bzw. dieses Kind) an in deiner Barmherzigkeit.

Der / die Taufende gießt mit der Hand dreimal Wasser über die Stirn des Täuflings und spricht: Name......, ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.
Der Friede des Herrn sei mit dir.
Zum Schluss das Vaterunser.