Fragen und Antworten
Fragen und Antworten rund um den KircheneintrittAn wen muss ich mich wenden, wenn ich (wieder) in die Kirche eintreten will?
Rufen Sie bitte im Pfarramt Okarben an und vereinbaren mit dem Pfarrer einen Gesprächstermin.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich an eine Eintrittsstelle - bei einem so genannten Kirchenladen - der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) zu wenden. Anschriften finden Sie auf der Internetseite der EKHN (>Organisation >Mitglied werden>Eintrittstellen/Kirchenläden).
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig und sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Das heißt: Sie werden bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Und wenn ich vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört habe?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht in der Regel ein Taufunterricht oder Gespräche voraus, um den christlichen Glauben näher kennen zu lernen. Dazu melden Sie sich bitte im Pfarramt Okarben und vereinbaren mit dem Pfarrer einen Gesprächstermin.
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Nur dann, wenn Sie es wünschen. Wenn Sie aber Kontakt unter Christen suchen und gern mit Menschen zusammen sein möchten, die ihren christlichen Glauben innerhalb einer Kirchengemeinde leben, dann wird Sie der Pfarrer oder ein Mitglied des Kirchenvorstands sicher gern mit den verschiedenen Gruppen und Kreisen bekannt machen.
Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die "12 gute Gründe in der Kirche zu sein" haben Sie vielleicht schon gelesen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie zum Beispiel das Recht ein Patenamt zu übernehmen oder kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (zum Beispiel die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis). Außerdem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchenvorstand teilzunehmen - selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie dem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem wird die Taufurkunde benötigt und -falls Sie vorher ausgetreten waren- die Austrittsbescheinigung.
Welches Formular muss ich ausfüllen?
So sieht das in unserer Kirche übliche Eintrittsformular aus.
Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist kostenlos.
Was kostet mich die Mitgliedschaft?
In der Regel müssen 9% der Lohn- bzw. Einkommensteuer bezahlt werden. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommensteuer abgesetzt werden, somit verringert sich Ihre Steuerschuld und demzufolge wiederum die Kirchensteuer.
Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt auf der Lohnsteuerkarte eintragen, sofern sie erwerbstätig sind.
Mache ich jetzt den Schritt?
Wenn Sie jetzt den Schritt (wieder) auf die Kirche zumachen wollen, seien Sie herzlich willkommen. Sie werden erleben, dass Sie in Ihrer Kirchengemeinde freundlich aufgenommen werden und dass Sie mit dem Pfarrer Dinge besprechen können, über die Sie vielleicht schon lange nachdenken und Sie immer schon einmal mit jemandem reden wollten.
Wenn Sie an dieser Stelle Informationen vermissen, lassen Sie es uns wissen, wir werden sie dann in Zukunft in unser Internetangebot aufnehmen.


